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   OLG Bremen, 18.10.2000 - 4 WF 98/2000, 4 WF 98/00   

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OLG Bremen, 18.10.2000 - 4 WF 98/2000, 4 WF 98/00 (https://dejure.org/2000,8197)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.10.2000 - 4 WF 98/2000, 4 WF 98/00 (https://dejure.org/2000,8197)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 4 WF 98/2000, 4 WF 98/00 (https://dejure.org/2000,8197)
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Klagerücknahme nach Versäumnisurteil

Beklagter muß Kosten seiner Säumnis tragen: Vorrang des § 344 ZPO vor § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO (Hinweis: so auch BGH, Beschluß vom 13.5.04, Az. V ZB 59/03)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumnisurteil; Echtes Versäumnisurteil; Versäumniskosten; Klagerücknahme; Kosten; Säumnis

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 2 § 344
    Säumniskosten bei Klagrücknahme nach echtem Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 21.09.1976 - 7 U 32/76
    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2000 - 4 WF 98/00
    Die bisher leicht überwiegende Auffassung hat sich für einen Vorrang des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO ausgesprochen (vgl. Thomas - Putzo, ZPO, 22. Aufl. § 269 Rn. 13, Stein - Jonas - Schumann, ZPO, § 269 Rn. 13, Prütting in MK - ZPO, § 344 Rn. 13, Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl. § 269 Rn. 18, Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, § 130 1112, 0LG Schleswig NJW-RR 98, 1151, OLG Rostock NJW-RR 96, 832, OLG Hamm MDR 77, 233, OLG Bremen, 2. Senat, MDR 76, 319).

    Der Kläger habe, wie sich in der Klagrücknahme letztlich zeige, dem Beklagten einen nutzlosen Prozeß aufgezwungen, so daß es auch gerechtfertigt erscheine, den Kläger mit den gesamten Kosten zu belasten (vgl. im einzelnen die Zusammenstellung bei OLG Hamm, MDR 77, 233).

  • OLG Rostock, 16.04.1996 - 1 W 233/95

    Kosten der Säumnis des Beklagten nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2000 - 4 WF 98/00
    Die bisher leicht überwiegende Auffassung hat sich für einen Vorrang des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO ausgesprochen (vgl. Thomas - Putzo, ZPO, 22. Aufl. § 269 Rn. 13, Stein - Jonas - Schumann, ZPO, § 269 Rn. 13, Prütting in MK - ZPO, § 344 Rn. 13, Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl. § 269 Rn. 18, Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, § 130 1112, 0LG Schleswig NJW-RR 98, 1151, OLG Rostock NJW-RR 96, 832, OLG Hamm MDR 77, 233, OLG Bremen, 2. Senat, MDR 76, 319).
  • OLG Köln, 13.01.1993 - 20 W 45/92

    Klagerücknahme; Säumnis; Kosten

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2000 - 4 WF 98/00
    Die Gegenansicht (vgl. Musielak, ZPO, § 269 Rn. 12, Baumbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 269 Rn. 34, Lüke in MK - ZPO, § 269 Rn. 42, Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 344 Rn. 2 und § 91 Rn. 13, Schneider MDR 77, 234, OLG Düsseldorf NJW 75, 1569, OLG Köln MDR 93, 1023, OLG Karlsruhe MDR 96, 319) stellt hingegen darauf ab, daß die Klagerücknahme zwar zur Folge habe, der Rechtsstreit sei als nicht anhängig gewesen anzusehen, daß davon aber die Tatsache, daß ein Prozeß geführt und der Beklagte darin säumig gewesen sei, nicht berührt werden könne.
  • OLG Karlsruhe, 23.08.1995 - 6 W 71/95

    Säumniskosten bei Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2000 - 4 WF 98/00
    Die Gegenansicht (vgl. Musielak, ZPO, § 269 Rn. 12, Baumbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 269 Rn. 34, Lüke in MK - ZPO, § 269 Rn. 42, Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 344 Rn. 2 und § 91 Rn. 13, Schneider MDR 77, 234, OLG Düsseldorf NJW 75, 1569, OLG Köln MDR 93, 1023, OLG Karlsruhe MDR 96, 319) stellt hingegen darauf ab, daß die Klagerücknahme zwar zur Folge habe, der Rechtsstreit sei als nicht anhängig gewesen anzusehen, daß davon aber die Tatsache, daß ein Prozeß geführt und der Beklagte darin säumig gewesen sei, nicht berührt werden könne.
  • OLG Schleswig, 12.01.1998 - 6 W 32/97
    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2000 - 4 WF 98/00
    Die bisher leicht überwiegende Auffassung hat sich für einen Vorrang des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO ausgesprochen (vgl. Thomas - Putzo, ZPO, 22. Aufl. § 269 Rn. 13, Stein - Jonas - Schumann, ZPO, § 269 Rn. 13, Prütting in MK - ZPO, § 344 Rn. 13, Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl. § 269 Rn. 18, Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, § 130 1112, 0LG Schleswig NJW-RR 98, 1151, OLG Rostock NJW-RR 96, 832, OLG Hamm MDR 77, 233, OLG Bremen, 2. Senat, MDR 76, 319).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1975 - 21 U 20/75
    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2000 - 4 WF 98/00
    Die Gegenansicht (vgl. Musielak, ZPO, § 269 Rn. 12, Baumbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 269 Rn. 34, Lüke in MK - ZPO, § 269 Rn. 42, Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 344 Rn. 2 und § 91 Rn. 13, Schneider MDR 77, 234, OLG Düsseldorf NJW 75, 1569, OLG Köln MDR 93, 1023, OLG Karlsruhe MDR 96, 319) stellt hingegen darauf ab, daß die Klagerücknahme zwar zur Folge habe, der Rechtsstreit sei als nicht anhängig gewesen anzusehen, daß davon aber die Tatsache, daß ein Prozeß geführt und der Beklagte darin säumig gewesen sei, nicht berührt werden könne.
  • OLG Bremen, 14.11.1975 - 2 W 99/75

    Unmittelbare Kostenfolge bei Klagerücknahme; Möglichkeit der Kostenaussonderung

    Auszug aus OLG Bremen, 18.10.2000 - 4 WF 98/00
    Die bisher leicht überwiegende Auffassung hat sich für einen Vorrang des § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO ausgesprochen (vgl. Thomas - Putzo, ZPO, 22. Aufl. § 269 Rn. 13, Stein - Jonas - Schumann, ZPO, § 269 Rn. 13, Prütting in MK - ZPO, § 344 Rn. 13, Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl. § 269 Rn. 18, Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, § 130 1112, 0LG Schleswig NJW-RR 98, 1151, OLG Rostock NJW-RR 96, 832, OLG Hamm MDR 77, 233, OLG Bremen, 2. Senat, MDR 76, 319).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    b) Die Gegenmeinung (RG, JW 1887, 311 f.; KG, OLGRspr 17, 320 f.; KGBl. 1920, 40, 41; KGR 2001, 371; OLG Dresden, SächsAnn 30 (1909), 494, 495; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 1043; NJW 1975, 1569, 1570; OLG Hamm, OLGZ 89, 464 f.; OLG Köln, AnwBl. 1992, 332 f.; VersR 1993, 722 f.; MDR 1990, 256; OLG München, OLGR 1993, 15; JurBüro 1997, 95; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 383; Hans-OLG Bremen, OLGR 2001, 34; MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 269 Rdn. 41 u. 42; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 269 Rdn. 13a; Schneider, Die Kostenentscheidung im Zivilurteil, 2. Aufl., S. 181 f.; Coester-Waltjen, DRiZ 1976, 240 ff.; Brammsen/Leible, JuS 1997, 54, 58; Habel, NJW 1997, 2357, 2359 f.; Schneider, abl.

    Seit der Geltung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994 gibt es für den Fall eines vorangegangenen Versäumnisurteils keine gebührenrechtliche Privilegierung der Klagerücknahme gegenüber der streitigen Entscheidung mehr, weil die zu Beginn nach Nr. 1210 KV GKG (Nr. 1201 KV GKG a.F.) angefallene dreifache Verfahrensgebühr wegen des vorausgegangenen (Versäumnis)Urteils trotz Klagerücknahme nicht gemäß Nr. 1211 a) KV GKG (Nr. 1202 a) KV GKG a.F.) reduziert wird (LG Berlin, JurBüro 1995, 430 f.; HansOLG Hamburg, JurBüro 1996, 488; OLG Hamm, OLGR 1996, 72; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 638 f.; OLG München, MDR 1996, 968; JurBüro 1997, 95 f.; Hans-OLG Bremen, OLGR 2001, 34).

    Würden den Kläger auch noch die Säumniskosten treffen, wie etwa die halbe Verhandlungsgebühr seines Rechtsanwalts für die Beantragung des Versäumnisurteils (§§ 11, 33 Abs. 1 Satz 1 BRAGO), die gemäß § 38 Abs. 2 BRAGO nicht auf die im Einspruchstermin angefallene Verhandlungs- oder Erörterungsgebühr angerechnet wird, zuzüglich Mehrwertsteuer (§ 25 Abs. 2 BRAGO), evtl. Reisekosten zur Wahrnehmung des Einspruchstermins, Kosten für eine zusätzliche oder nochmalige Ladung von Zeugen sowie deren Verdienstausfall, würde die kostenmäßige Begünstigung der Klagerücknahme vollständig entfallen und der Klagerücknahme in der Praxis eine Grundlage entzogen (HansOLG Bremen, OLGR 2001, 34).

  • OLG Schleswig, 10.06.2002 - 5 W 24/02

    Kosten bei Klagerücknahme nach Säumnis des Beklagten

    Werden damit unter Berücksichtigung des das Kostenrecht beherrschenden Veranlassungsprinzips auch bei Klagrücknahme wesentlich differenziertere Verteilungen als bisher denkbar, wie für die Sondersituation des Fortfalles eines Anlasses zur Klagerhebung nunmehr auch § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO selbst zeigt, muss ins Gewicht fallen, dass bei einer Klagrücknahme nach Erlass eines Versäumnisurteil gegen den Beklagten der Kläger nur im Allgemeinen die Kosten des Rechtsstreits durch Klagerhebung veranlasst hat, die Säumnisbedingten Kosten speziell aber und - wie § 344 ZPO zeigt - in zumutbar abtrennbarer Weise vom säumigen Beklagten verursacht worden sind (ebenso zuletzt KG, OLGR 2001, 371; OLG Bremen, OLGR 2001, 34).

    Für eine dies durch entsprechende Anwendung von § 344 ZPO berücksichtigende Kostenverteilung spricht nicht zuletzt auch das Gebot der Prozessökonomie, da anderenfalls die Klagrücknahme für den Kläger in der Tat teurer als ein Klagabweisendes Urteil kommen kann (vgl. auch OLG Bremen, OLGR 2001, 34).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2059
OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00 (https://dejure.org/2000,2059)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2000 - 21 U 38/00 (https://dejure.org/2000,2059)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 21 U 38/00 (https://dejure.org/2000,2059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kostenschätzung ; Baukosten; Baunebenkosten; Honorarschlußrechnung ; Ausführungsplanung; Tragwerksplanung

  • Judicialis

    HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 4-8; ; HOAI § ... 15 Abs. 1; ; HOAI § 64 Abs. 1 Nr. 1-5; ; HOAI § 64 Abs. 1; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 1; ; HOAI § 10; ; HOAI § 10 Abs. 2 Nr. 1; ; HOAI § 11; ; HOAI § 65; ; HOAI § 5 Abs. 2; ; HOAI § 5 Abs. 3; ; HOAI § 8 Abs. 1; ; ZPO § 302 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 304; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 302; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 322 Abs. 2; ; BGB § 387; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 632 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 176; ; GKG § 19 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Erlass eines Vorbehaltsurteils im Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess bei Schadensersatzansprüchen wegen Planungs- und/oder Überwachungsfehlern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorar - Abrechnung von Teilleistungen nach Vertragskündigung

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen - Durchsetzbarkeit von Forderungen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar - Anrechenbare Kosten in Leistungsphase 4

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsphase 7 nur bezüglich Rohbauarbeiten: Wie ist Honorarkürzung vorzunehmen?

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 882
  • BauR 2001, 290
  • BauR 2001, 434
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00
    Selbst für den Fall der unberechtigten Kündigung - für die hier angesichts der Pflicht zur Kooperation der Vertragspartner einiges spricht (vgl. BGH BauR 2000, 409 ff; BauR 1989, 626 ff)- stünde dem Kläger eine Vergütung für von ihm erbrachte und von dem Beklagten auch verwertete Leistungen zu.
  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00
    Dem steht das Urteil des BGH NJW 1985, 1394, 1396 f nicht entgegen; dort wurde die Zurückverweisung entsprechend § 538 Abs. 1 Nr. 4 ZPO durch das Berufungsgericht, welches erstmals ein Vorbehaltsurteil erließ, nur deshalb aufgehoben, weil ansonsten unzweckmäßigerweise ein Teil der Klageforderung durch das Berufungsgericht, und die Aufrechnung kraft Zurückverweisung durch das erstinstanzliche Gericht zu prüfen gewesen wären; eine generelle Ablehnung der entsprechenden Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 4 auf erstmals zweitinstanzliche Vorbehaltsurteile läßt sich dem Urteil - entgegen Münchner Kommentar-Rimmelspacher, aaO - nicht entnehmen.
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 330/87

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00
    Selbst für den Fall der unberechtigten Kündigung - für die hier angesichts der Pflicht zur Kooperation der Vertragspartner einiges spricht (vgl. BGH BauR 2000, 409 ff; BauR 1989, 626 ff)- stünde dem Kläger eine Vergütung für von ihm erbrachte und von dem Beklagten auch verwertete Leistungen zu.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 U 65/96

    Kündigung des Architektenvertrages über Vorplanung durch den Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00
    Dies gilt nicht nur für vollständig erbrachte Leistungsphasen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1998, 880, 881), sondern auch für selbständige Teile davon, wenn diese verwertet wurden; dann nämlich waren diese Leistungen für den Beklagten nicht wertlos, weil sie nach der Kündigung nicht neu erbracht werden mußten.
  • OLG Köln, 01.04.1992 - 11 U 237/91

    Abrechnung des Bauleiterhonorars nach einer Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - 21 U 38/00
    Wenn infolge einer Kündigung von einer Leistungsphase nur Teilleistungen erbracht worden sind, ist - regelmäßig - der für die Leistungsphase vorgesehene Gebührensatz um den Wert der nicht erbrachten Leistung zu mindern; dieser wiederum ist nach § 287 ZPO zu schätzen (vgl. OLG Köln, BauR 1992, 668; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, § 8 Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 23 U 102/12

    Fristlose Kündigung des Architektenvertrages durch den Auftraggeber

    Dabei hat der Architekt indes im Einzelnen darzulegen, wie sich der Honoraranspruch zusammensetzt, d.h. er hat die erbrachten und die nicht erbrachten Leistungen im Einzelnen vorzutragen, voneinander abzugrenzen und die entsprechenden Honoraranteile - ggf. im Wege der prozentualen Schätzung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2000, 21 U 38/00, BauR 2001, 434, dort Rn 62 mwN; OLG Köln, Urteil 01.04.1992, 11 U 237/91, BauR 1992, 668) - darzustellen bzw. zuzuordnen (BGH, Urteil vom 16.12.2004, VII ZR 16/03, BauR 2005, 739; BGH, Urteil vom 27.11.2003, VII ZR 288/02, BauR 2004, 316; BGH, Urteil vom 30.09.1999, VII ZR 206/98, BauR 2000, 126; BGH, Urteil vom 04.12.1997, VII ZR 187/96, BauR 1998, 357; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.1995, 22 U 198/94, NJW-RR 1996, 84; OLG Celle, Urteil vom 16.07.1998, 14 U 198/97, OLGR 1998, 270; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Auflage 2013, Rn 1121 mwN).

    Der Architekt kann insoweit ermitteln, in welcher Höhe der anrechenbaren Kosten er bereits Mengen errechnet und LV aufgestellt hat (LP 6), in welchem Kostenrahmen er bei der Vergabe mitgewirkt hat (LP 7) oder das Bauvorhaben ausgeführt und er dabei eine Objektüberwachung (LP 8) vorgenommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2000, 21 U 38/00, BauR 2001, 434, dort Rn 55 ff. mwN; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1139 mwN).

    Unabhängig davon, ob der Architekt bis zur Kündigung des Vertrages Leistungsphasen vollständig oder nur selbständige Teile davon erbracht hat, sind dieser vom Auftraggeber nur zu vergüten, soweit sie für diesen verwertbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2000, 21 U 38/00, BauR 2001, 434).

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 53/03

    Architektenvertrag: Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung

    Dabei ist es unerheblich, ob er Leistungsphasen vollständig oder nur selbstständige Teile erbracht hat, soweit diese für den Auftraggeber verwertbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 882; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 938).

    Hat der Architekt wegen der vorzeitigen Vertragsbeendigung nur Teile einer Leistungsphase erbracht, so sind diese auf der Basis der gesamten anrechenbaren Kosten, aber mit einem entsprechend geminderten Prozentsatz zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 882; Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 938).

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18

    Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?

    Auch ist er nicht verpflichtet, einen entsprechenden Auskunfts- bzw. Herausgabeanspruch gegen den Beklagten geltend zu machen, weil nicht ersichtlich ist, dass überhaupt durch den Beklagten selbst oder einen Dritten eine Kostenberechnung erstellt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2000, 21 U 38/00, NJW-RR 2001, 882; vgl. auch BGH, Urteil vom 18.05.2000, VII ZR 69/99, NJW 2000, 2587).

    Werden nur Teile einer Leistungsphase von einem Architekten erbracht, hat aber eine Reduzierung des jeweiligen Honorarsatzes der betreffenden Leistungsphase zu erfolgen (siehe oben) und es sind die vollen anrechenbaren Kosten in Ansatz zu bringen (vgl. Werner/Pastor a.a.O., Rn. 1048; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2000, 21 U 38/00, NJW-RR 2001, 882; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2007, I-23 U 115/06, BauR 07, 1767).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2009 - 23 U 140/08

    Zulässigkeit eines Aufrechnungs-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit

    Das Vorbehaltsurteil hat, weil der Architekt bei eingetretenen Schäden infolge mangelhafter Tätigkeit nur Schadensersatz und nicht Mängelbeseitigung schuldet, im Architektenrecht seine besondere Bedeutung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.12.2000, 21 U 38/00, BauR 2001, 290; ebenso Kuffer/Wirth/Neumeister, Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 2.Auflage 2008, Kapitel D Rn. 326; Kniffka/Koeble, a.a.O. 12. Teil Rn. 387).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 5 U 130/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Hebammenhaftung, Fehlerhafte

    Begeben sich Eltern, die die Geburt eines Kindes erwarten, in eine voll ausgestattete - oder gar, wie hier, in eine auf Geburten spezialisierte - Klinik, so kann dieses Verhalten regelmäßig nur so verstanden werden, dass sie eine umfassende Betreuung durch diese Klinik wünschen (so auch etwa OLG Düsseldorf, Urt. vom 13.1.2000, OLGR 2001, 109 - dort nur Leitsätze abgedruckt).
  • OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16

    Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll

    Das Honorar erhält er aber nur, soweit die Leistungen mängelfrei, d.h. nachbesserungsfähig und entweder als vollständig erbrachte Leistungsphasen oder selbständige Teile davon verwertbar sind, wofür der Architekt die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH, Urteil vom 05. Juni 1997, Az. VII ZR 124/96, Rn. 22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 2000, Az. 21 U 38/00, Rn. 54; Ko r bion , aaO., § 34, Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 223/00

    Werkvertrag - Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen gegen Architektenforderung

    Vielmehr kann, wenn gegenüber einer eingeklagten Werklohnforderung mit Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln der Werkleistung aufgerechnet wird, nunmehr bei Entscheidungsreife die Klageforderung unter Vorbehalt zugesprochen werden (Zöller-Vollkommer, 22. Aufl., § 302 ZPO Rdnr. 3; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.12.2000, OLGR 2001, 109, 110).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 417/03

    Zur Frage eines konkludenten Abschlusses eines Architektenvertrages durch

    Für den Abschluss eines Vertrages spricht es dagegen, wenn der Bauherr die Vorleistungen des Architekten nicht nur entgegen nimmt, sondern sie auch verwertet (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1035; München, NJW-RR 1996, 341; OLG Celle, BauR 2001, 1135; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 109 (112); OLG Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 615).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 5 W 37/04

    Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage

    Im wesentlich außer Streit steht die Anwendung dieses Grundsatzes und damit die Annahme einer Verrechnung auf werkvertragliche Fallgestaltungen, wenn der Besteller die mangelhafte Werkleistung zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Urteil vom 19.12.2000, NJW-RR 2001, 882; OLG Koblenz, Urteil vom 10. Januar 2002, BauR 2002, 1124f = MDR 2002, 715f = NZBau 2002, 453f m.w.N.; Werner-Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. Rz. 2576 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 22 U 108/03

    Keine § 648a BGB-Sicherheit: Ersatz der Kosten für Ersatzvornahme?

    Denn Schadensersatzansprüche des Bestellers sowie Ansprüche des Bestellers auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten sind auch dann bloße Rechnungspositionen bei der Ermittlung der Restvergütung, wenn der Besteller am Vertrag festhält und das mangelhafte Werk behalten will (vgl. dazu Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 2576 ff.; s. auch OLG Düsseldorf (5. Zivilsenat( BauR 1984, 308; OLG Naumburg BauR 2001, 1615 (1617( i.V.m. dem Nichtannahmebeschluss des BGH vom 05.04.2001 - VII ZR 161/00 - a.A. OLG Düsseldorf (21. Zivilsenat( BauR 2001, 290).
  • OLG Oldenburg, 25.02.2003 - 2 U 232/02

    Vorbehaltsurteil bei konnexen Gegenforderungen nach § 302 Zivilprozessordnung

  • OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03

    Verrechnung Kundenscheck mit Gehaltsforderung

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 10 W 101/02

    Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02

    Kostenfestsetzungsverfahren

  • OLG Stuttgart, 17.09.2009 - 10 U 21/08

    BGB-Gesellschaft: Auseinandersetzung einer zweigliedrigen Architektengemeinschaft

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2002 - 10 W 65/02

    Verzinsung des festgesetzten Kostenerstattungsbetrages

  • OLG Hamm, 03.05.2002 - 12 U 155/01

    Verfahrensrecht - Vorbehaltsurteil auch bei Verrechnung?

  • OLG Hamm, 10.04.2003 - 21 U 26/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils hinsichtlich der Honorarforderung eines

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 203/02

    Bauprozess: Einheitliche Gesamtabrechnung bei einer Verteidigung mit Ersatz von

  • LG Düsseldorf, 08.10.2002 - 7 O 39/00

    Schadensersatzansprüche: Aufrechnung oder Verrechnung?

  • LG Mönchengladbach, 30.08.2012 - 1 O 60/11

    Leistungsphasen 1 + 2 = Akquisition des Planers?

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5691
OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00 (https://dejure.org/2000,5691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2000 - 22 U 25/00 (https://dejure.org/2000,5691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2000 - 22 U 25/00 (https://dejure.org/2000,5691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Skontoabzug; Darlegungs- und Beweislast; Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung; Beginn der Skontierungsfrist; Rechnungszugang; Abschlagsrechnung

  • Judicialis

    BGB § 631

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbegründete Rechnungskürzung als Skontoabzug?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631
    Voraussetzungen des Skonto-Abzugs; Darlegungs- und Beweislast

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Auftraggeber innerhalb der Skontierungsfrist einen Rechnungsabzug begründen? (IBR 2001, 8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1691
  • NZBau 2000, 561
  • BauR 2001, 1268
  • BauR 2001, 453 (Ls.)
  • BauR 2001, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Die inhaltliche Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung, durch die die Skontogewährung auf Abschlagszahlungen erstreckt wird, begegnet keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH NJW 1996, 1346, 1347).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99

    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Vereinbarung von Skonto

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
  • OLG Saarbrücken, 20.08.1997 - 1 U 14/97

    Skontovereinbarung und Frist für Skontoabzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Sie trägt als Schuldnerin die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 1998, 73, 74) und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist.
  • OLG München, 04.12.1991 - 27 U 346/91

    Skontovereinbarung in einem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Ob dies in einem Falle, in dem die Vertragsparteien - wie hier - Abschlagszahlungen auf die Werklohnforderungen vereinbart haben, stets bedeutet, daß der Skontoabzug erst von der Schlußrechnung vorgenommen werden darf und nur zulässig ist, wenn außer der Schlußzahlung auch alle Abschlagszahlungen fristgemäß geleistet wurden (vgl. OLG München - NJW-RR 1992, 790), ist in Literatur und Rechtsprechung streitig, braucht aber im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.
  • OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96

    Grenzen der Produktbeobachtungspflicht eines Kfz-Alleinimporteurs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 119/92

    Rechtsnatur einer Skontoabrede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11

    VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom

    Denn der Auftraggeber, der einen vereinbarten Skontoabzug vornehmen will, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit seiner Zahlung und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist, also auch für den Zeitpunkt des Rechnungszugangs (BGH Urt. v. 11.02.1998 - VIII ZR 287/97, WM 1998, 658, juris 7; OLG Düsseldorf Urt. v. 08.09.2000 - 22 U 25/00, BauR 2001, 1268ff, juris Rn. 8; Kessen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 2009, § 632 BGB Rn. 8).
  • LG Stuttgart, 24.10.2011 - 34 O 50/11

    Inanspruchnahme des Schuldners auf Leistung jeweils einer Bauhandwerkersicherung

    Die Beklagte trägt als Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist, also des Zugangs des Datums des Rechnungszugangs (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 561).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.06.2000 - 18 U 31/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3920
OLG Köln, 29.06.2000 - 18 U 31/00 (https://dejure.org/2000,3920)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.2000 - 18 U 31/00 (https://dejure.org/2000,3920)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 18 U 31/00 (https://dejure.org/2000,3920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GmbHG § 43 Abs. 2; ; GmbHG § ... 43 Abs. 4; ; GmbHG § 43; ; GmbHG § 31 Abs. 5; ; GmbHG § 43 Abs. 3; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; BGB § 823; ; BGB § 852 Abs. 3; ; BGB § 852; ; BGB § 195; ; BGB §§ 812 ff.; ; BGB § 853 Abs. 3; ; BGB § 826; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 288; ; StGB § 266; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GmbHG §§ 30, 31 Abs. 5, §§ 43, 64
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einer Verletzung gesellschaftlicher Treuepflichten gegen den Alleingesellschafter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG §§ 30, 31 Abs. 5, 43, 64
    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber Insolvenzverwalter wegen Zahlung einer Abfindung an ausgeschiedene Geschäftsführerin/Lebensgefährtin: Zulässige Berufung auf Verjährung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Alleingesellschafter, Haftung nach § 43 GmbHG, Hinweispflicht durch Geschäftsführer, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 32
  • NZG 2000, 1137
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2000 - 18 U 31/00
    Bei der Verjährungsregelung des § 43 Abs. 4 GmbHG handelt es sich - anders als bei § 852 BGB - um eine kenntnisunabhängige Verjährungsregelung (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1255, 1256).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1982, 2868; NJW-RR 1989, 1255; GmbHR 1999, 186) gilt zwar ungeachtet konkurrierender Ansprüche aus § 43 Abs. 2 und 3 GmbHG und der fünfjährigen Verjährungsfrist nach § 43 Abs. 4 GmbHG bei Ansprüchen aus Treuepflichtverletzung regelmäßig die dreißigjährige Frist des § 195 BGB.

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98

    Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2000 - 18 U 31/00
    Der Alleingesellschafter, welcher der GmbH Vermögen entzieht, das nicht zur Deckung des Stammkapitals benötigt wird, schuldet der Gesellschaft wegen Treuepflichtverletzung keinen Schadensersatz (BGH NJW 1993, 193; 1999, 2817; GmbHR 1993, 427).
  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 299/91

    Haftung des wirtschaftlichen GmbH-Alleingesellschafters

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2000 - 18 U 31/00
    Der Alleingesellschafter, welcher der GmbH Vermögen entzieht, das nicht zur Deckung des Stammkapitals benötigt wird, schuldet der Gesellschaft wegen Treuepflichtverletzung keinen Schadensersatz (BGH NJW 1993, 193; 1999, 2817; GmbHR 1993, 427).
  • BGH, 10.05.1993 - II ZR 74/92

    Ersatzpflicht bei Forderungsverrechnung und Wertverlust infolge Vermögensverfalls

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2000 - 18 U 31/00
    Der Alleingesellschafter, welcher der GmbH Vermögen entzieht, das nicht zur Deckung des Stammkapitals benötigt wird, schuldet der Gesellschaft wegen Treuepflichtverletzung keinen Schadensersatz (BGH NJW 1993, 193; 1999, 2817; GmbHR 1993, 427).
  • BGH, 14.09.1998 - II ZR 175/97

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.2000 - 18 U 31/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1982, 2868; NJW-RR 1989, 1255; GmbHR 1999, 186) gilt zwar ungeachtet konkurrierender Ansprüche aus § 43 Abs. 2 und 3 GmbHG und der fünfjährigen Verjährungsfrist nach § 43 Abs. 4 GmbHG bei Ansprüchen aus Treuepflichtverletzung regelmäßig die dreißigjährige Frist des § 195 BGB.
  • BGH, 18.09.2018 - II ZR 152/17

    Aktiengesellschaft: Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen der

    Auch die instanzgerichtliche Rechtsprechung hat sich z.B. gegen eine Pflicht des GmbH-Alleingeschäftsführers und -gesellschafters zur Verfolgung von Gesellschaftsansprüchen gegen sich selbst (vgl. OLG Köln, NZG 2000, 1137) oder eine Pflicht des GmbH-Geschäftsführers, bei Abschluss eines Abfindungsvertrages strafrechtliche Verfehlungen zu offenbaren, die mit dem Vertragsschluss in keinem unmittelbaren Zusammenhang standen, ausgesprochen (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2000, 1393, 1397).
  • BGH, 29.09.2008 - II ZR 234/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer

    Ebenso wenig entsteht dadurch, dass der Geschäftsführer gegen ihn gerichtete Schadensersatzansprüche aus § 43 Abs. 2 GmbHG verjähren lässt, erneut ein Schadensersatzanspruch (vgl. Zöllner/Noack aaO Rdn. 59; OLG Köln NZG 2000, 1137).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2017 - 17 U 29/16

    Verjährung von Ansprüchen einer Aktiengesellschaft aus unzulässiger

    Darüber hinaus scheidet der vom Landgericht angenommene Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten aber auch aus, weil er zur Vermeidung der ihm vorgeworfenen Pflichtverletzung sich selbst hätte bezichtigen müssen, was von ihm nach allgemeinen Grundsätzen nicht verlangt werden kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.06.2000, 18 U 31/00, Tz. 41; Münchener Kommentar zum AktG/Spindler, 4. Aufl., § 93 Rz. 293; Kölner Kommentar zum Aktiengesetz/Mertens/Cahn, 3. Aufl., § 93 Rz. 201; Grunewald, NZG 2013, S. 841 ff; ).
  • KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08

    Geschäftsführerhaftung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung eines

    Eine Haftung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG scheidet aber nach der obergerichtlichen Rechtsprechung aus (vgl. BGH, NJW 2000, 1571; NJW 1993, 193; OLG Köln, BB 1995, 793; OLG Stuttgart, GmbHR 2000, 1048; OLG Köln, DB 2001, 32): § 43 Abs. 2 GmbHG setzt nach seinem Schutzzweck ein Handeln des Geschäftsführers gegen den Willen bzw. gegen die Weisung der Gesellschafter voraus.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.08.2000 - 7 U 167/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3669
OLG Frankfurt, 02.08.2000 - 7 U 167/99 (https://dejure.org/2000,3669)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2000 - 7 U 167/99 (https://dejure.org/2000,3669)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2000 - 7 U 167/99 (https://dejure.org/2000,3669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 74 VVG
    Private Krankenversicherung: Mitversicherung und Aktivlegitimation des Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Familienkrankenversicherung; Versicherungsnehmer; Gefahrsperson; Falschangaben; Rücktritt; Zahnstatus

  • Judicialis

    BGB § 1360; ; VVG § 74 Abs. 1; ; VVG § 75 Abs. 2; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 79 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 74; VVG § 75
    Mitversicherte Ehefrau ist Versicherte und nicht nur Gefahrperson

  • rechtsportal.de

    Familienkrankenversicherung - Ehefrau als Versicherungsnehmerin - Falschangaben zum Zahnstatus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 242
  • VersR 2001, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 18.12.1996 - 5 U 800/95

    Anforderungen an die Versicherteneigenschaft im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2000 - 7 U 167/99
    Zwar wird zum Teil ohne Differenzierung angenommen, dass es sich in der Familien- Krankenversicherung bei mitversicherten Familienangehörigen um bloße Gefahrpersonen handelt, da der Versicherungsnehmer lediglich im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtung ein eigenes Interesse versichere (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 137, 138; OLG Köln VersR 1983, 772, 773; OLG Saarbrücken VersR 1997, 863, 865; Pannenbecker, VersR 1998, 1322, 1323).
  • OLG Hamm, 31.01.1979 - 20 U 237/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2000 - 7 U 167/99
    Zwar wird zum Teil ohne Differenzierung angenommen, dass es sich in der Familien- Krankenversicherung bei mitversicherten Familienangehörigen um bloße Gefahrpersonen handelt, da der Versicherungsnehmer lediglich im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtung ein eigenes Interesse versichere (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 137, 138; OLG Köln VersR 1983, 772, 773; OLG Saarbrücken VersR 1997, 863, 865; Pannenbecker, VersR 1998, 1322, 1323).
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 205/04

    Rechtsstellung des mitversicherten Ehepartners in der privaten

    bb) Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, weil sie allein die Unterhaltsverpflichtung des Versicherungsnehmers in den Vordergrund rückt (zutreffend OLG Frankfurt VersR 2001, 448, 449) und übersieht, dass auch in einer Ehe, in der einer der Ehepartner durch ausschließliche Tätigkeit im Haushalt zum Familienunterhalt beiträgt (vgl. dazu § 1360 Satz 2 BGB), dieser Ehepartner vorrangig ein eigenes Interesse daran behält, selbstbestimmt seine gesundheitlichen Belange zu regeln.
  • OLG Koblenz, 09.09.2004 - 10 U 20/04

    Deckungsklage gegen die Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung:

    Bei Benennung des einkommenslosen Ehegatten und/oder minderjähriger Kinder des Versicherungsnehmer ist mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung davon auszugehen, dass diese nur Gefahrperson im Rahmen einer Eigenversicherung des Versicherungsnehmers sind (Prölss/Martin, aaO, § 178 a Rn. 8; OLG Saarbrücken VersR 1997, 863; OLG Hamm VersR 1980, 137; OLG Köln VersR 1983, 772; LG Köln VersR 1994, 464; Pannenbecker, VersR 1998, 1323; a.A. OLG Frankfurt a.M. VersR 2001, 448 = NVersZ 2001, 79 im Hinblick auf den Ehegatten).
  • OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer minderjährigen Prominententochter

    Auch der Senat hat schon verschiedentlich den besonderen Schutz des Persönlichkeitsrechtes von Kindern betont, z. B. in seinen Urteilen vom 22. Juni 1999 - 7 U 19/99 das den Bruder der hiesigen Klägerin betraf, und vom 1. April 2002 - 7 U 167/99 das die Klägerin selbst betraf.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.05.2001 - 8 UF 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10775
OLG Schleswig, 08.05.2001 - 8 UF 120/00 (https://dejure.org/2001,10775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.05.2001 - 8 UF 120/00 (https://dejure.org/2001,10775)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 8 UF 120/00 (https://dejure.org/2001,10775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 W 131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7777
OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 W 131/00 (https://dejure.org/2000,7777)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2000 - 11 W 131/00 (https://dejure.org/2000,7777)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 11 W 131/00 (https://dejure.org/2000,7777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltsgebühren; Gewillkürter Parteiwechsel ; Verschiedene Angelegenheiten; Erhöhung der Prozessgebühr; Beweisgebühr; Umsatzsteuer

  • Judicialis

    BRAGO § 6 I 2; ; BRAGO § 13 II 2

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren bei gewillkürtem Parteiwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 6 O 53/99
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 W 131/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 W 131/00
    Da aber bereits zuvor am 05.05.1999 mündlich verhandelt worden war, setzte der gewillkürte Parteiwechsel die Zustimmung der früheren Beklagten Ziffer 1 voraus (BGH NJW 1981, 989).
  • OLG Schleswig, 18.10.1996 - 9 W 159/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 W 131/00
    Hat dagegen der neue Beklagte dem Rechtsanwalt bereits vor dem Ausscheiden der zunächst verklagten Partei Mandat erteilt und hat dieser in der Phase gemeinsamer Beauftragung Tätigkeiten desselben Inhalts für beide Beklagten entfaltet, können die entstandenen Gebühren nur einmal verlangt werden (§ 13 Abs. 2 BRAGO), die Prozessgebühr allerdings um 3/10 nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO erhöht (ebenso OLG Schleswig JurBüro 1997, 584; Hansens JurBüro 1997, 568).
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Rechtsprechung
   OLG München, 31.05.2000 - 29 U 3357/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9415
OLG München, 31.05.2000 - 29 U 3357/99 (https://dejure.org/2000,9415)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.2000 - 29 U 3357/99 (https://dejure.org/2000,9415)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 29 U 3357/99 (https://dejure.org/2000,9415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Spielfilm; Verwertungsumfang; Filmverleih an Kino; Lichtspieltheater; Auswertungspflicht; Vorstellungsanzahl

  • Judicialis

    BGB § 259; ; BGB § 242; ; BGB § 252; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de

    BGB § 259 § 242 § 252; ZPO § 287
    Pflichten des Verleihers im Namen eines Vertrages über die Verwertung eines Films

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 7 O 8183/98
  • OLG München, 31.05.2000 - 29 U 3357/99

Papierfundstellen

  • ZUM 2000, 1093
  • afp 2001, 89
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 193/00

    "Filmauswertungspflicht"; Pflichten des Filmverleihers

    Die Widerklage hat es gleichfalls abgewiesen (OLG München ZUM 2000, 1093).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13246
OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98 (https://dejure.org/2000,13246)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.07.2000 - 1 U 593/98 (https://dejure.org/2000,13246)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 1 U 593/98 (https://dejure.org/2000,13246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßiges Alternativverhalten; Amtshaftung; Hochwasser; Boot; Schiff

  • Judicialis

    VerwVollstrG § 6; ; BWassStrG § 28 Abs. 3; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG § 34 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Amtshaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 1 O 565/96
  • OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98
    War der Senat zuvor davon ausgegangen, das Boot sei beim Abtransport unsachgemäß behandelt und beschädigt worden, war es auf die formelle Rechtmäßigkeit oder auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten nicht angekommen, denn aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, daß bei Eingriffen in die Rechtssphäre von Privatpersonen nachteilige Folgen vermieden werden müssen (BGHZ 18, 366/368; BGH NJW 1993, 1258/1259: Amtshaftung für private Erfüllungsgehilfen; Senat Urteil vom 16. April 1997, Az.: 1 U 736/93).
  • BGH, 27.10.1955 - III ZR 82/54

    Amtspflicht bei behördlichem Eingriff

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98
    War der Senat zuvor davon ausgegangen, das Boot sei beim Abtransport unsachgemäß behandelt und beschädigt worden, war es auf die formelle Rechtmäßigkeit oder auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten nicht angekommen, denn aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, daß bei Eingriffen in die Rechtssphäre von Privatpersonen nachteilige Folgen vermieden werden müssen (BGHZ 18, 366/368; BGH NJW 1993, 1258/1259: Amtshaftung für private Erfüllungsgehilfen; Senat Urteil vom 16. April 1997, Az.: 1 U 736/93).
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